Gekauft wie gesehen
Beim Hauskauf sollte größte Vorsicht geboten sein. Im Normalfall gilt der Grundsatz „gekauft wie gesehen“. Spätere Mängel sind nicht oder nur sehr schwer einklagbar. Deshalb empfiehlt es sich – vor dem Kauf -, Ihre Wunschimmobilie durch einen unabhängigen Gutachter prüfen und bewerten zu lassen. Dabei erfahren Sie auch, ob der Kaufpreis dem Wert Ihrer Wunschimmobilie entspricht.
Sie interessieren sich für eine Immobilie, sind sich aber über den technischen Zustand und den Kaufpreis unsicher?
Wir beraten Sie schon im Vorfeld der Kaufentscheidung, z.B.: – Auskunft zum technischen Zustand der Immobilie – Notwendige Sanierungsaufwendungen – Marktwerteinschätzung auf Wunsch
Damit aus Ihrem Traum kein Alptraum wird!